Hinweisgeberschutzgesetz - Fluch oder Segen?

HINWEISGEBER-

SCHUTZGESETZ

Fluch oder Segen?

Seit dem 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden diesen eine Möglichkeit zur Verfügung stellen, über die sie vermeintliche rechtswidrige Verstöße melden können. Und zwar anonym mit anschließender Möglichkeit, den Stand der Ermittlung einsehen können. Hier wird es also kompliziert: Wenn der Hinweisgeber anonym ist, kann man ihn nicht über die Ergebnisse informieren.

Die Eingabe muss anonym laut Hinweisgeberschutzgesetzt sein

Was heißt das erstmal konkret?

Durch dieses Gesetz sollen Personen geschützt werden, die Verstöße gegen gesetzliche Regelungen wie etwa Arbeitsschutz oder Hygienevorschriften in ihrem Unternehmen beobachten und diese öffentlich machen möchten.

So weit, so gut. Aber wie informiere ich ihn über die Resultate, wenn er Anonym ist und wie schützen sich Arbeitgeber vor Missbrauch – denn eine Behauptung ist ja schnell erhoben. Erst Recht, wenn sie anonym ist. Und wie beugen sie einem weiteren Bürokratiemonster vor?

Das Gute am Anfang: Die Anonymität kann aufgehoben und es können Strafen verhängt werden, sollte sich herausstellen, dass die Anschuldigungen bewusst falsch erhoben wurden. Das sichert Unternehmen schon mal gegen Verleumdung ab.

Um aber die Anonymität und das Recht auf Einsicht in die Ermittlungen zu gewährleisten, benötigen Unternehmen ein technisches Konstrukt sowie jemanden Externes, der die Vorwürfe prüft. Ergo sind in den letzten Monaten eine Vielzahl an Dienstleistern entstanden, die von kleinen Lösungen bis zum Komplettpaket inkl. der juristischen Beratung alles anbieten. Schnell laufen da aber mehrere Tausende Euro pro Jahr auf – nur für die Bereitstellung der Kommunikationsplattform.

Nach Eingabe erscheint ein generierter Coede.

Smarte Lösung ohne Daten in externe Hände zu geben

Eine einfachere, kostengünstigere und unabhängigere Lösung hingegen ist eine eigene Plattform auf Basis eines CMS. Mit den heutigen modernen Systemen ist das ohne großen Aufwand möglich. Die Eingabe findet anonym statt und ein mittels des Systems generierter Zugangscode ermöglicht dem Hinweisgeber Einsicht ohne Angabe seiner Mailadresse und ausschließlich in seinen Fall.

Zur Prüfung der Vorwürfe wird eine externe Vertrauensperson etwa aus der Steuerkanzlei oder dem Anwaltsbüro eingesetzt. Diese Person prüft dann eingehende Beschwerden und Sachverhalte. Stellt sie fest, dass an den Vorwürfen was dran ist, leitet sie alle nötigen Maßnahmen in die Wege. Erst dann erfahren betroffene Unternehmen von der Situation. Stellt sich die Meldung als nicht hinreichend für einen Gesetzesverstoß heraus, findet der Prozess leise im Hintergrund statt. Und vor allem bleiben die Daten in den eigenen Händen und nicht bei großen Anbietern.

WEITERE BEITRÄGE

HINWEISGEBER-SCHUTZGESETZ

Fluch oder Segen?

Seit dem 17. Dezember 2023 müssen alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden diesen eine Möglichkeit zur Verfügung stellen, über die sie vermeintliche rechtswidrige Verstöße melden können. Und zwar anonym mit anschließender Möglichkeit, den Stand der Ermittlung einsehen können. Hier wird es also kompliziert: Wenn der Hinweisgeber anonym ist, kann man ihn nicht über die Ergebnisse informieren.

Die Eingabe muss anonym laut Hinweisgeberschutzgesetzt sein

Was heißt das erstmal konkret?

Durch dieses Gesetz sollen Personen geschützt werden, die Verstöße gegen gesetzliche Regelungen wie etwa Arbeitsschutz oder Hygienevorschriften in ihrem Unternehmen beobachten und diese öffentlich machen möchten.

So weit, so gut. Aber wie informiere ich ihn über die Resultate, wenn er Anonym ist und wie schützen sich Arbeitgeber vor Missbrauch – denn eine Behauptung ist ja schnell erhoben. Erst Recht, wenn sie anonym ist. Und wie beugen sie einem weiteren Bürokratiemonster vor?

Das Gute am Anfang: Die Anonymität kann aufgehoben und es können Strafen verhängt werden, sollte sich herausstellen, dass die Anschuldigungen bewusst falsch erhoben wurden. Das sichert Unternehmen schon mal gegen Verleumdung ab.

Um aber die Anonymität und das Recht auf Einsicht in die Ermittlungen zu gewährleisten, benötigen Unternehmen ein technisches Konstrukt sowie jemanden Externes, der die Vorwürfe prüft. Ergo sind in den letzten Monaten eine Vielzahl an Dienstleistern entstanden, die von kleinen Lösungen bis zum Komplettpaket inkl. der juristischen Beratung alles anbieten. Schnell laufen da aber mehrere Tausende Euro pro Jahr auf – nur für die Bereitstellung der Kommunikationsplattform.

Nach Eingabe erscheint ein generierter Coede.

Smarte Lösung, ohne Daten in externe Hände zu geben

Eine einfachere, kostengünstigere und unabhängigere Lösung hingegen ist eine eigene Plattform auf Basis eines CMS. Mit den heutigen modernen Systemen ist das ohne großen Aufwand möglich. Die Eingabe findet anonym statt und ein mittels des Systems generierter Zugangscode ermöglicht dem Hinweisgeber Einsicht ohne Angabe seiner Mailadresse und ausschließlich in seinen Fall.

Zur Prüfung der Vorwürfe wird eine externe Vertrauensperson etwa aus der Steuerkanzlei oder dem Anwaltsbüro eingesetzt. Diese Person prüft dann eingehende Beschwerden und Sachverhalte. Stellt sie fest, dass an den Vorwürfen was dran ist, leitet sie alle nötigen Maßnahmen in die Wege. Erst dann erfahren betroffene Unternehmen von der Situation. Stellt sich die Meldung als nicht hinreichend für einen Gesetzesverstoß heraus, findet der Prozess leise im Hintergrund statt. Und vor allem bleiben die Daten in den eigenen Händen und nicht bei großen Anbietern.

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